Stellenangebote

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Stellenausschreibung für eine/n Geschäftsstellenleiter/in (m/w/d) unbefristet und in Vollzeit für die Verwaltungsgemeinschaft Seehausen a. Staffelsee.
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Stellenausschreibung - Gemeinde Riegsee/Aidling, Kinderpfleger/in (m/w/d) und Erzieher/in (m/w/d) in Teilzeit mit 24-32 Wochenstunden gesucht.
Stellenausschreibung_Erz_KiPfl_2024.pdf
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Aktuelles

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Bekanntmachung - Britischen Streitkräfte Adventurous Training März/April 2024
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Bekanntmachung - Mikrozensus 2024
Mikrozensus_BK_VG.pdf
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Bayerisches Landesamt für Umweltschutz

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Information über das FFH-Artenmonitoring von 2021 bis 2023
Aushang_FFH-Artenmonitoring Gemeinden.pd
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Bezirk Oberbayern

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Sprechtage zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern
Sprechtag des Bezirks Oberbayern im Land
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Presseinformation Amt für Ländliche Entwicklung

FlurNatur - Förderung von Maßnahmen für artenreiche Landschaften

Gemeindeblatt Seehausen am Staffelsee

Die Gemeinde Seehausen a. Staffelsee gibt seit 1997 viermal pro Jahr ein Informationsblatt für alle Bürger heraus. Das aktuelle Gemeindeblatt und auch ein Archiv der bisher erschienenen finden Sie auf der Website von Seehausen a. Staffelsee:

zum Gemeindeblatt Seehausen a. Staffelsee

Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Wohnungsgeberbestätigung:

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers kann unter dem Menü-Punkt Bürgerservice/Formulare abgerufen werden und liegt außerdem im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Seehausen am Staffelsee zur Abholung bereit.

Meldepflicht:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.
Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Kontakt & Öffnungszeiten VGem. Seehausen a. Staffelsee

Rathaus Seehausen a. Staffelsee

Am Graswegerer 1
82418 Seehausen a. Staffelsee
Tel. 08841  6169-0
Fax 08841  6169-11

Montag/Dienstag/

Donnerstag/Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 

14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen!

Rathaus Riegsee

Dorfstrasse 35
82418 Riegsee
Tel. 08841  3985
Fax 08841  625687

Dienstag und Freitag
8.00 - 12.00 Uhr

Rathaus Spatzenhausen

Dorfstrasse 12
82447 Spatzenhausen
Tel. 08847  69806-10
Fax 08847  69806-11

Montag und Donnerstag
8.30 - 12.00 Uhr